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BGH, 05.07.1967 - IV ZR 93/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1968, 132
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
Auszug aus BGH, 05.07.1967 - IV ZR 93/66
Unter diesen Voraussetzungen ist eine Versagung wegen sich widersprechender Angaben, von denen nicht feststeht, welche von ihnen falsch ist, nicht ausgeschlossen, wie auch in derartigen Fällen die unrichtige eidliche oder uneidliche Aussage strafrechtlich geahndet werden kann (BGHSt 2, 351, 4, 340; BGH NJW 1957, 1886). - BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56
Zurückweisung eines Rechtsstreits bei Einleitung eines Verfahrens wegen falsche …
Auszug aus BGH, 05.07.1967 - IV ZR 93/66
Unter diesen Voraussetzungen ist eine Versagung wegen sich widersprechender Angaben, von denen nicht feststeht, welche von ihnen falsch ist, nicht ausgeschlossen, wie auch in derartigen Fällen die unrichtige eidliche oder uneidliche Aussage strafrechtlich geahndet werden kann (BGHSt 2, 351, 4, 340; BGH NJW 1957, 1886). - BGH, 03.06.1966 - IV ZR 129/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.07.1967 - IV ZR 93/66
Eine etwa bestehende verminderte Verantwortlichkeit könnte dagegen bei der Beurteilung, ob Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sowie im Rahmen der Ermessensentscheidung der Entschädigungsbehörde von Bedeutung sein (Senatsurteil RzW 1956, 308 Nr. 50; vgl. Urteil vom 3. Juni 1966 - IV ZR 129/65).